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Externe Beauftragte für Gefahrgut und Abfall

Externe Gefahrgutbeauftragte

Gemäß dem europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter (ADR) ist nahzu jedes Unternehmen, dessen Tätigkeit den Versand oder die Beförderung gefährlicher Güter umfasst bzw. daran beteiligt ist, verpflichtet einen Gefahrgutbeauftragten zu bestellen. Die Aufgabe besteht vor allem darin, Risiken verhüten zu helfen, die sich für Personen, Sachen und die Umwelt durch den Transport ergeben könnten. 

Allerdings hat jedes Unternehmen die Möglichkeit einen extern bestellten Sicherheitsberater für die Gefahrgutbeauftragtentätigkeit zu engagieren. Wir bieten Ihnen diese Dienstleistung für den Verkehrsträger Straße an. 

Externe Abfallbeauftragte

Gemäß §2 der Abfallbeauftragungsverordnung (AbfBeauftrV) haben Unternehmen, die eine bestimmte Abfallmenge überschreiten oder einen Anteil an gefährlichen Abfällen erzeugen, die Pflicht einen Abfallbeauftragten zu bestellen. Bei der Beauftragung muss es sich nachgewiesenermaßen um eine ausgebildete Person handeln, die für die Überwachung der Abfälle zuständig ist und zwar von der Entstehung bis zur Verwertung. 

Wie beim Gefahrgutbeauftragten besteht auch beim Abfallbeauftragten gesetzlich die Möglichkeit diesen Sicherheitsberater extern zu bestellen. Wir bieten Ihnen diese Dienstleistung als Externer Abfallbeauftragter an.

Unsere Ansprechpartner

Haben Sie Fragen rund um das Thema externe Sicherheitsberatung? Dann zögern Sie nicht und kommen auf einen unserer Ansprechpartner zu. Sie beraten Sie gerne zu allen Fragen des Gefahrgut- oder Abfallberaters.

Andreas Enzner – Betriebsleiter und Gefahrgutbeauftragter

Nina Alter – stv. Betriebsleiterin und Gefahrgutbeauftragte