Nahezu jeder Betrieb, der an der Beförderung von Gefahrgut beteiligt ist, ist verpflichtet einen Gefahrgutbeauftragten zu bestellen. Ähnlich verhält es sich mit der Bestellung eines Abfallbeauftragten, denn handelt es sich bei dem Aufkommen von Abfall auch nur partiell um Gefahrstoffe, ist zwingend die Position einzurichten. Für beide Positionen bieten wir Ihnen die Dienstleistung als Externen Beauftragten an.
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